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Vinckeweg 17, 47119 Duisburg
Unsere Leistungen
Grundstücks- und Katastervermessung
Amtlicher Lageplan zum Bauantrag
Grundstücksteilung
Die Bildung neuer Grundstücke erfolgt durch eine Grundstücksteilung.
Man unterscheidet grundsätzlich die Teilung von bebauten und unbebauten Grundstücken.
Bei bebauten Grundstücken ist eine sogenannte Teilungsgenehmigung bei der zuständigen Gemeinde einzuholen. Hierzu ist die Anfertigung eines Amtlichen Lageplanes zum Teilungsantrag erforderlich. Dieser Plan wird in Absprache mit dem Kunden unter Berücksichtigung der bauordnungsrechtlichen Bestimmungen gefertigt.
Die örtlichen Arbeiten umfassen das Aufsuchen der alten Grenzen anhand der Unterlagen des Liegenschaftskatasters, die Behebung von Abmarkungsmängeln sowie die Abmarkung der neuen Grenzen. Nach den innendienstlichen Arbeiten wird den Beteiligten in einem Grenztermin die Möglichkeit gegeben, sich über das Ergebnis der Teilungsvermessung vor Ort informieren zu lassen sowie die Lage der neuen Grenzen durch Unterschrift unter die Grenzniederschrift anzuerkennen.
Nach Zusammenstellung der Unterlagen im Büro werden diese dem Katasteramt eingereicht. Nach der Prüfung durch das Katasteramt wird dann die neue Flurkarte ausgefertigt.
Bei unbebauten Grundstücken ist keine Teilungsgenehmigung erforderlich. Hier können die Arbeiten direkt nach Vorgaben des Kunden ausgeführt werden.
Die für den Kunden entstehenden Kosten richten sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen in NRW und sind abhängig von den anzusetzenden Flurstücksflächen und dem Bodenrichtwert. Hinzu kommt noch eine Grundaufwandspauschale und eine Basisgebühr für die Grenzniederschrift. Sprechen sie uns an. Wir beraten sie gerne.
Grenzanzeige
Sie möchten z.B. einen neuen Zaun errichten, wissen aber nicht mehr genau wo Ihre Grundstücksgrenze verläuft?
Hier können wir Ihnen im Rahmen einer Grenzanzeige weiterhelfen. Wir ermitteln in der Örtlichkeit anhand der Unterlagen des Katasteramtes genau die Lage ihrer Grenze und markieren die vorgefundenen und überprüften Grenzzeichen. Bei verlorengegangenen Grenzeichen werden entsprechend in den Grenzpunkten Farbzeichen o.ä. angebracht. Über das Ergebnis fertigen wir eine Kontrollskizze. Wichtig hierbei ist, dass die örtlichen Messergebnisse nicht Bestandteil des Liegenschaftskatasters werden, d. h. es findet nicht wie bei einer Grundstücksteilung ein Grenztermin vor Ort statt.
Grenzvermessung
Auch bei der Grenzvermessung werden wie bei einer Grenzanzeige die Grenzen anhand der Unterlagen des Katasteramtes in der Örtlichkeit aufgesucht und auf ihre Lage hin überprüft. Wird hierbei festgestellt, dass Grenzzeichen fehlen oder in ihrer Lage z. B durch Bauarbeiten verändert wurden, so werden entsprechend in den Grenzpunkten neue Grenzzeichen gesetzt bzw. lagemäßig sich veränderte Grenzzeichen wieder gerichtet.
Im Gegensatz zur Grenzanzeige findet hierzu jedoch ein Grenztermin statt, in dem den Beteiligten der Sachverhalt erläutert wird und diese die Abmarkungen anerkennen können.
Die örtlichen Messergebnisse werden dann dem Katasteramt eingereicht und werden so Bestandteil des Liegenschaftskatasters.
Die für den Kunden entstehenden Kosten richten sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen in NRW und sind abhängig von der Anzahl der zu untersuchenden Grenzpunkte und dem Bodenrichtwert. Hinzu kommt noch eine Grundaufwandspauschale und eine Basisgebühr für die Grenzniederschrift, wobei eine Grenzvermessung teurer ist als eine Grenzanzeige.
Gebäudeeinmessung
Nach dem Vermessungs- und Katastergesetz ist der Eigentümer verpflichtet, die auf seinem Grundstück neu errichteten oder veränderten Gebäude auf seine Kosten einmessen zu lassen. Diese Verpflichtung begründet sich somit Kraft Gesetz. Für eine aktuelle Liegenschaftskarte ist deshalb die zeitnahe Einmessung des neuen oder geänderten Gebäudebestandes enorm wichtig. In NRW darf die Gebäudeeinmessung nur von den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren oder dem Katasteramt durchgeführt werden.
Die für den Eigentümer entstehenden Kosten richten sich nach der Kostenverordnung für das amtliche Vermessungswesen in NRW und sind abhängig vom Wert des neuen Gebäudes. Hinzu kommt noch eine Grundaufwandspauschale. Sprechen sie uns an. Wir beraten sie gerne.
Bauvermessung
Grobabsteckung
Bei der Grobabsteckung werden die äußeren Außenkanten des Gebäudes in die Örtlichkeit übertragen und entsprechend mit Holzpflöcken o.ä. gekennzeichnet. Hierüber wird eine Kontrollbescheinigung angefertigt. Jetzt kann die Baufirma entsprechend die Baugrube in der richtigen Tiefe und Dimensionen ausheben.
Feinabsteckung
Bei der Feinabsteckung werden die äußeren Außenkanten des Gebäudes bzw. die Hauptachsen des Baukörpers auf bauseits errichtete Schnurgerüste übertragen. In der Regel wird auch eine Höhenmarke angebracht. So ist die Baufirma nun in der Lage, das neu zu errichtende Gebäude exakt an der richtigen Stelle auf dem Grundstück zu bauen. Weiterhin ist auch garantiert, dass die einzuhaltenden Abstände zu den Nachbargrenzen und auch die Höhensituation, wie im Amtlichen Lageplan dargestellt und festgelegt, gewahrt werden.
Ingenieurvermessung
Fehlen Ihnen detaillierte Planunterlagen von ihrem Grundstück bzw. ihrem Plangebiet?
Wir können für Sie lage- und höhenmäßige Bestandsaufmaße ausführen und entsprechende Bestandspläne erstellen. Hierbei erstrecken sich unsere Leistungen von der örtlichen Aufnahme der Topographie (Straßenausbau, Kanal, Bäume, Höhenlage, etc.) über die innendienstlichen Weiterbearbeitung bis hin zu entsprechenden digitalen Planunterlagen.
Technische Vermessungen
Gebäudebestandsaufnahmen, Fassadenaufmaße, Mietflächenaufmaße, Haldenaufmaße und entsprechende Massenermittlungen, Ablotungen, Schieflagenvermessungen, Kranbahnvermessungen gehören ebenfalls zu unserem Leistungsspektrum.
Sollten Sie noch eine andere Aufgaben- und Problemstellung haben, so sprechen Sie uns an; wir bemühen uns zusammen mit Ihnen eine Lösung auf ihre Fragestellung zu finden.
Seit mehr als 100 Jahren vor Ort
Im Jahre 1966 hat Herr Dipl.-Ing. Dierk Dördelmann die Unternehmensleitung übernommen.
Im Jahre 1997 haben die Herren Peters und Reisig das Unternehmen verstärkt, so dass ab diesem Zeitpunkt die Aufgaben im Rahmen einer Dreiersozietät Dördelmann, Peters und Reisig geleitet wurde.
Nach dem Ausscheiden von Herrn Dördelmann im Jahre 2005 wird das Büro von den beiden heutigen Gesellschaftern Peters und Reisig weitergeführt.
In der ganzen Zeit wurden und werden viele Großprojekte zur vollsten Zufriedenheit unserer Auftraggeber vermessungstechnisch betreut.
Als ortsansäßiges Unternehmen sehen wir unsere besondere Stärke darin, bei auftretenden Fragestellungen und Problemen den persönlichen Kontakt mit den zuständigen Stellen, hier insbesondere mit der öffentlichen Verwaltung, herzustellen, und so „auf dem kleinen Dienstweg“ schnell Lösungen zu erarbeiten. Gerade diese vertrauensvolle Zusammenarbeit und die kurzen Reaktionszeiten sind für die termingerechte Durchführung zeitlich sehr ambitionierter Vorhaben unerläßlich.
Kontaktieren Sie uns
Dipl.-Ing. Matthias Reisig
Vinckeweg 17, 47119 Duisburg
+49 203 450750
+49 203 4507575
info@vermessung-duisburg.de
Mo.-Do. 7:30 – 16:45 Uhr
Fr. 7:30 – 15:45 Uhr
… und nach Vereinbarung